+ vollständig geimpft oder
+ vollständig genesen oder
+ getestet sein.
Ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests darf bei Veranstaltungsende nicht älter als 24 Stunden sein, das eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund der verbindlichen Schultestungen als getestet.
Die Maskenpflicht auf den Tribünenplätzen entfällt. Im Spielfeld-Innenraum, also für alle, die direkt rund um das Spielfeld arbeiten (zum Beispiel für TV-Mitarbeiter oder Fotografen) bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Die neue Corona-Schutzverordnung könnt ihr hier nachlesen.