Weil aber Schiedsrichter Patrick Glaser eine von ihm in der Begegnung BVB gegen SV Meppen bereits am 6. November 2021 ebenfalls ohne jeden Zweifel Franz Pfanne gezeigte Verwarnung im Spielbericht nach Abpfiff der Partie dem während der gesamten Begegnung auf der Ersatzbank sitzenden Maik Amedick zugeordnet und schriftlich so vermerkt hatte, durfte Pfanne in Duisburg spielen.
Obwohl der MSV im Nachgang mehrfach gegen die Teilnahme Pfannes und die Wertung Einspruch eingelegt hatte, hatte das DFB-Bundesgericht in letzter Instanz entschieden, dass die Wertung bestehen bleibt, weil Pfanne spielberechtigt war. Demnach zählt nicht die in der Realität tatsächlich gezeigte Gelbe Karte, sondern nur die im offiziellen DFB-Spielbericht vermerkte Phantom-Karte.
Damit hat der MSV alle Rechtsmittel ausgeschöpft und sieht keine weiteren Möglichkeiten. „Wir müssen das Urteil akzeptieren, auch wenn es die Realität auf dem Platz außen vor lässt und einen bitteren Beigeschmack hat. Weitere juristische Schritte zur FIFA oder vor ordentliche Gerichte werden eine monate-, wenn nicht sogar jahrelange Aufarbeitung nach sich ziehen und kein befriedigendes Ergebnis erbringen, dass noch Einfluss auf die jetzige Situation hat“, sagte Geschäftsführer Thomas Wulf.
Der DFB hat noch einmal in seinen Urteilsbegründungen betont, nur die am Spiel beteiligten Vereine und der Schiedsrichter dürften Korrekturen vornehmen. Heißt: Selbst wenn uns die Falsch-Eintragung aufgefallen wäre, hätte wir keine Möglichkeit eines Protestes gehabt.
Das Aufzeigen, wie der DFB das Verhindern solcher – hoffentlich nicht Saison-entscheidenden – Fehler, so menschlich sie auch sein mögen, vermeiden will, hat der Verband leider bislang vermissen lassen.