Basis ist die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 9. Februar 2022 sowie die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO.
Zugelassen sind 10.000 Zuschauer, es gibt nur Sitzplätze. Dabei fordert die Verordnung „eine auf Abstandswahrung ausgelegte Platzbelegung“; die Platzbelegung erfolgt daher im „Schachbrettmuster“.
Das hat leider zur Folge, dass die Dauerkarten der Saison 21/22 für das Spiel gegen Türkgücü München keine Gültigkeit haben. Daher greift für alle Dauerkartenkunden der Saison 21/22 wieder die „Gutschein-Regelung“, da ihre gebuchten Dauerkartenplätze aufgrund des vorgeschriebenen Schachbrettmusters natürlich teilweise unbesetzt bleiben müssen.
Als Ersatz erhalten die Dauerkarteninhaber der Saison 21/22 per E-Mail am Freitag, 11. Februar 2022, einen Gutschein-Code bzw. einen anteiligen Online-Gutschein in Höhe des Tageskartenpreises der erworbenen DK-Kategorie. Somit ist gesichert, dass die Dauerkarteninhaber kostenneutral, also ohne „Doppeltzahlung“, das Restriktionsspiel nach Verfügbarkeit besuchen können.
Der Kauf der Tagestickets erfolgt nach Verfügbarkeit und kann in allen Public-Kategorien erfolgen. Eingelöst werden können die Gutscheine im Online-Ticketshop und telefonisch bei der Ticket-Hotline (01806/190203 / 0,20 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 €/Anruf aus dem dt. Mobilfunknetz) oder im ZebraShop in der schauinsland-reisen-arena.
Der Verkauf startet zunächst exklusiv für Dauerkarteninhaber der Saison 21/22 am Dienstag, 15. Februar 2022, um 10 Uhr. Der freie Verkauf, sofern noch Tickets vorhanden sind, startet am Donnerstag, 17. Februar 2022, ebenfalls um 10 Uhr.
Für alle Ticket-Inhaber gelten aktuell folgende 2G-plus-Vorgaben:
+ Zutritt haben nur Immunisierte (geimpfte/genesene), die zudem ein negatives Testergebnis vorweisen. Das Testergebnis eines Antigen-Schnelltests darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, das eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.
+ Weiterhin gilt eine Maskenpflicht (mindestens eine medizinische, besser noch eine FFP2-Maske) auf dem gesamten Stadiongelände. Dieses gilt explizit auch am festen Sitzplatz während der gesamten Aufenthaltsdauer.
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Ticket-Inhaber, die
+ dreimal geimpft sind, also „geboostert“.
+ zweimal geimpft sind und die zweite Impfung mehr als 14 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
+ geimpft und genesen sind.
+ genesen sind und die Genesung mehr als 27 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt
+ Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten als immunisiert (bisher nur bis einschließlich 15 Jahre).
+ Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.