+ Nachweis eines vollständigen Corona-Impfschutzes (gültiger Impfpass/-Zertifikat in Papier- oder Digital-Form, Zweitimpfung mind. 14 Tage her).
+ Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
+ Corona-Negativtestnachweis einer offiziellen Teststelle. Benötigt wird ein negativer Corona-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) . Die Länge der Gültigkeit der Tests bezieht sich stets auf das Ende der Veranstaltung, also den „Abpfiff“ des Ligaspiels.
+ Ein amtlicher Lichtbildausweis ist bei Zutritt vorzulegen.
+ Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 15 Jahre gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und benötigen hierfür keinen Nachweis.
+ Bei Schülern und Schülerinnen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Diese kann der Schülerausweis oder ein von der Schule ausgestelltes Dokument sein.
+ Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.