Das Urteil vom 13. April 2017 des Landgerichts Duisburg, mit dem der Klage des Herrn Kentsch stattgegeben und die Widerklage abgewiesen wurde, liegt bereits in schriftlicher Ausfertigung vor. Nach erster Bewertung der Urteilsbegründung wird der MSV Duisburg gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.